Haushaltsbudget
Monatlicher Spielraum = Nettoeinkommen beider Personen + Familienleistungen − Wohnen − Lebenshaltung − Mobilität − Betreuung − Schulden. Fixkostenquote und Sparquote beziehen sich auf das eingegebene Haushaltsnetto; die finanzielle Reichweite teilt die Rücklage durch die monatlichen Ausgaben.
Netto und Arbeitszeit
Der Rechner nähert Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Sozialversicherung nach dem Regelstand 2026 an. Arbeitszeitmodelle skalieren Einkommen je nach gewähltem Modell; Betreuung, Fahrtkosten, Kindergeld und mögliche Leistungen fließen getrennt ein. Im erweiterten Modus werden zulässige Stundenkombinationen bewertet und eine Pareto-Front aus Einkommen und Familienzeit gebildet.
Splittingtabelle
Für 2026 werden die beiden eingegebenen zu versteuernden Jahreseinkommen addiert, halbiert und nach § 32a EStG mit dem Grundtarif besteuert; der Steuerbetrag wird verdoppelt. Der Vergleich addiert zwei einzeln berechnete Grundtarife. Dies zeigt nur den Tarifeffekt und keine vollständige Einzelveranlagung oder Erstattung.
Mobilität
Verglichen werden Barkauf, Finanzierung, Kilometerleasing und Auto-Abo über denselben Zeitraum. Einbezogen werden Anschaffung oder Raten, Zinsen, Gebühren, Wertverlust beziehungsweise Restwert, Versicherung, Steuer, Wartung, Reifen, Energie, Mehrkilometer, Rückgabe und entgangene Rendite gebundenen Kapitals. Die Empfehlung gewichtet Kosten, Liquidität, Flexibilität und Stressrisiken.
Elterngeld und Arbeit
Die Szenarien bilden Basiselterngeld, ElterngeldPlus, Partnerschaftsbonus, Mutterschutz, Teilzeit, Betreuungskosten und eine Einkommensgrenze vereinfacht ab. Die Ersatzrate wird aus dem eingegebenen Netto angenähert; Bezugsmonate werden als Basiselterngeld-Äquivalente begrenzt. Bemessungszeiträume, Ausklammerungstatbestände und Sonderfälle werden nicht vollständig nachgebildet.
Mieten oder kaufen
Beide Varianten starten mit demselben Eigenkapital und werden monatlich über die gewählte Haltedauer fortgeschrieben. Kaufen berücksichtigt Erwerbsnebenkosten, Darlehen, Zins und Tilgung, Instandhaltung, laufende Eigentümerkosten, Wertentwicklung, Restschuld und Verkaufskosten. Beim Mieten werden Eigenkapital und monatliche Belastungsunterschiede mit der gewählten Rendite angelegt.
Familienleistungen
Kinder werden einzeln nach Alter, Status und Haushaltszugehörigkeit geprüft. Kindergeld wird als regelbasierter Betrag ausgewiesen; Kinderzuschlag und Unterhaltsvorschuss nur als mögliche Obergrenzen. Wohngeld erhält ohne amtliche Mietstufe und wohngeldrechtliche Einkommensermittlung bewusst keinen Schätzwert. Geprüft werden außerdem Elterngeld-Verknüpfungen, Bildung und Teilhabe, Grundsicherung sowie im Sonderfallmodus Selbstständigkeit, Studium, Beamtenstatus, Eigentum und grenzüberschreitende Sachverhalte.
Private Altersvorsorge
Die alte und neue Zulage werden getrennt berechnet. Fünf Riester-Wege werden mit identischem Horizont und künftiger Eigenleistung fortgeschrieben: Altvertrag, Förderwechsel, Übertragung, Beitragsfreistellung und Kündigung mit freier Anlage. Renditen werden nach Effektivkosten angesetzt; Inflation, eine grobe Steuerwirkung, ein standardisierter 20-Jahres-Auszahlplan und eine Renditesensitivität bleiben sichtbar. Garantiezins, Rentenfaktor und individuelle Besteuerung erfordern Vertrags- oder Fachprüfung.
Abfindung
Die Schnellschätzung multipliziert Monatsverdienst, exakte Beschäftigungsdauer und einen frei gewählten Faktor. Im Detailmodus werden Betragsquelle, Steuerannahmen und monatlicher Übergang getrennt betrachtet. Ein Faktor ist kein allgemeiner Anspruch; Anspruch, Steuerbegünstigung und Folgen für ALG I müssen gesondert geprüft werden.
Rundung, Rangfolge und Grenzen
Anzeigen werden auf sinnvolle Euro-, Prozent- oder Monatswerte gerundet; intern wird mit ungerundeten Zahlen gerechnet. Empfehlungen sind modellbasierte Rangfolgen aus den gewählten Prioritäten und keine Prognosen. Inflation, Vertragsdetails, regionale Besonderheiten und künftige Rechtsänderungen sind nur enthalten, wenn sie ausdrücklich als Eingabe oder Annahme sichtbar sind.
Quellen und Regelstand
Regelstand: 2026. Maßgeblich sind unter anderem der BMF-Programmablaufplan und Einkommensteuertarif, die veröffentlichten Sozialversicherungswerte, das Familienportal des Bundes, das Bundesfinanzministerium zur Altersvorsorgereform und die Deutsche Rentenversicherung. Verlinkte Originalquellen dienen der Gegenprüfung. Bei Abweichungen gelten Gesetz, Behördenauskunft, Bescheid und Vertrag.