FamilienMatheEntscheidungen verständlich
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FAMILIENMATHE RATGEBER · REGELSTAND 2026

Familienrechner und Ratgeber für Deutschland

Acht kostenlose Familienrechner mit passenden Leitfäden helfen bei finanziellen Entscheidungen in Deutschland: Haushaltsbudget und Rücklagen planen; Nettoeinkommen und Arbeitszeit samt Betreuungskosten vergleichen; den Splittingtarif 2026 nachvollziehen; Autokauf, Finanzierung, Leasing oder Auto-Abo durchrechnen; Elterngeld, Teilzeit und Rückkehr in den Beruf abstimmen; Mieten oder Kaufen langfristig vergleichen; Kindergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld orientierend prüfen; Riester und private Altersvorsorge gegenüberstellen. Die Ratgeber erklären Annahmen, Grenzen und Quellen. Ihre Eingaben bleiben im Browser; deutsche Fachbegriffe lassen sich direkt mit chinesischen oder englischen Erklärungen vergleichen.

01

Haushaltsbudget richtig lesen

Einnahmen, Fixkosten, variable Ausgaben und Rücklagen so ordnen, dass der echte monatliche Spielraum sichtbar wird.

Vom Kontostand zum belastbaren Monatsbild

Ein Kontostand zeigt nur einen Zeitpunkt. Für Entscheidungen ist wichtiger, welche Einnahmen regelmäßig eingehen, welche Ausgaben sicher wiederkehren und welche Kosten nur jährlich oder unregelmäßig auftreten. Teilen Sie Jahreskosten wie Versicherungen, Wartung oder Nachzahlungen durch zwölf und führen Sie sie als monatliche Rücklage.

Drei Beträge statt einer Zahl

Lesen Sie das Ergebnis in drei Ebenen: laufender Spielraum, sofort verfügbare Rücklage und notwendiger Sicherheitspuffer. Ein positiver Monatsüberschuss ist noch keine freie Konsumsumme, wenn in den nächsten Monaten absehbare Sonderausgaben anstehen.

Szenarien statt Wunschwert

Rechnen Sie mindestens einen normalen Monat, einen angespannten Monat und eine geplante Veränderung. So wird sichtbar, ob ein Autokauf, weniger Arbeitszeit oder höhere Wohnkosten nur rechnerisch oder auch mit Puffer tragbar sind.

Haushaltsbudget berechnen →
02

Netto und Arbeitszeit vergleichen

Nicht nur Brutto und Netto zählen: Betreuung, Fahrtkosten, Steuerabzug und verfügbare Familienzeit gehören in denselben Vergleich.

Monatlicher Abzug ist nicht Jahressteuer

Die Lohnsteuerklasse steuert vor allem, wie viel während des Jahres einbehalten wird. Bei zusammen veranlagten Paaren kann die endgültige Jahressteuer davon abweichen. Deshalb zeigt FamilienMathe den laufenden Auszahlungsbetrag und – im erweiterten Modus – eine angenäherte Jahresbetrachtung getrennt.

Arbeitsformen verändern die Rechnung

Angestellte, Minijob, Midijob, Selbstständige, Beamtinnen und Beamte sowie Personen mit Ersatzleistungen folgen nicht denselben Regeln. Entscheidend sind nicht nur Stunden und Brutto, sondern auch Sozialversicherung, Krankenversicherung und die Art weiterer Tätigkeiten.

Zeit hat einen Haushaltswert

Eine Variante mit weniger Netto kann sinnvoller sein, wenn sie Betreuungskosten und Pendelaufwand deutlich senkt. Vergleichen Sie deshalb verfügbares Haushaltsnetto, gemeinsame Wochenstunden und Netto je gebundener Arbeitsstunde nebeneinander.

Netto und Arbeitszeit vergleichen →
03

Splittingtabelle und gemeinsamer Steuertarif

Jährliches zu versteuerndes Einkommen eingeben, den Splittingweg nachvollziehen und den reinen Tarifeffekt mit zwei Grundtarifen vergleichen.

Die Formel in drei Schritten

Für 2026 wird das gemeinsame zu versteuernde Einkommen halbiert. Auf die Hälfte wird der Grundtarif nach § 32a EStG angewendet; der so berechnete Steuerbetrag wird verdoppelt. Einkommen und Steuerbetrag werden nach den gesetzlichen Regeln auf volle Euro abgerundet.

Der Vergleich ist ein Tarifeffekt

Zwei einzeln berechnete Grundtarife zeigen, wie viel allein die Tarifformel verändert. Eine echte Einzelveranlagung kann Sonderausgaben, Freibeträge und andere Posten anders zuordnen. Deshalb ist die Differenz keine Zusage für eine Steuererstattung.

Die richtige Eingabe finden

Das zu versteuernde Einkommen (zvE) steht in der Steuerberechnung und ist nicht mit Bruttogehalt oder Nettolohn gleichzusetzen. Die Steuerklasse steuert in erster Linie den Lohnsteuerabzug während des Jahres; dieser Rechner zeigt tarifliche Jahreseinkommensteuer ohne Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer oder Progressionsvorbehalt.

Splittingtabelle berechnen →
04

Kauf, Leasing oder Auto-Abo

Laufzeit, Wertverlust, gebundenes Kapital, Kilometer und Rückgaberisiken auf eine gemeinsame Kostenbasis bringen.

Eine gemeinsame Kostenbasis

Vergleichen Sie alle Varianten über dieselbe Haltedauer und dieselbe Fahrleistung. Zum Kauf gehören Wertverlust, Finanzierung, Versicherung, Steuer, Wartung und gebundenes Kapital. Zum Leasing gehören Sonderzahlung, Raten, Überführung, Versicherung, Service sowie Kilometer- und Rückgaberisiken. Beim Auto-Abo sind viele Betriebskosten enthalten, Kraftstoff oder Strom aber meist nicht.

Flexibilität hat einen Preis

Ein Auto-Abo kann kurzfristig planbar und flexibel sein, kostet pro Monat aber häufig mehr. Leasing kann bei planbarer Nutzung günstiger wirken, bindet jedoch an Laufzeit und Rückgabebedingungen. Eigentum trägt das Restwertrisiko, schafft dafür aber einen veräußerbaren Vermögenswert.

Vertragliche Risiken separat lesen

Eine kleine Kostendifferenz entscheidet nicht allein. Prüfen Sie Mehrkilometer, Minderkilometer, zulässige Nutzung, Verschleißbewertung, Kündigung, Selbstbeteiligung und Lieferzeiten. FamilienMathe bildet dafür Rücklagen ab, ersetzt aber keine Vertragsprüfung.

Autokosten vergleichen →
05

Elterngeld und Rückkehr in den Beruf

Bezugsmonate, Teilzeit und Betreuung als Zeitplan betrachten – nicht als einzelne Monatsrechnung.

Monate als Familienplan verteilen

Basiselterngeld, ElterngeldPlus, Mutterschutzleistungen und Partnermonate wirken über einen Zeitstrahl zusammen. Beginnen Sie mit Schutzfristen und gewünschter Betreuungsaufteilung, ordnen Sie dann Bezugsarten und erst danach die Rückkehr in Teilzeit oder Vollzeit zu.

Teilzeit und Elterngeld gemeinsam rechnen

Während des Elterngeldbezugs sind nach aktueller Bundesinformation höchstens 32 Wochenstunden zulässig. Erwerbseinkommen nach der Geburt verändert regelmäßig die Leistung. Entscheidend ist daher nicht „Gehalt plus voller Anspruch“, sondern die gemeinsame Berechnung von Einkommen, Ersatzrate und Betreuungsbedarf.

Grenzen der Modellrechnung

Für Geburten ab 1. April 2025 nennt das Familienportal eine Grenze von 175.000 Euro zu versteuerndem Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt. Das ist nicht dasselbe wie Brutto. Bemessungszeitraum, Ausklammerungsmonate, Mischeinkünfte, Frühgeburt und Mehrlinge erfordern eine individuelle Prüfung.

Elterngeld und Arbeit planen →
06

Mieten oder kaufen – fair vergleichen

Gleicher Zeitraum, gleiches Startkapital und dieselbe monatliche Belastbarkeit: Erst dann werden Vermögenspfade vergleichbar.

Gleiche Voraussetzungen schaffen

Ein fairer Vergleich nutzt dasselbe Eigenkapital, denselben Zeitraum und dieselbe monatliche Belastbarkeit. Beim Mieten wird nicht eingesetztes Eigenkapital angelegt; beim Kaufen werden Erwerbsnebenkosten, Tilgung, Restschuld und späterer Verkauf gemeinsam betrachtet.

Tilgung ist nicht gleich Kosten

Die Darlehensrate besteht aus Zins und Tilgung. Zins ist Aufwand; Tilgung baut Eigenkapital auf. Trotzdem bindet die volle Rate monatliche Liquidität. Deshalb zeigt der Rechner sowohl Zahlungsbelastung als auch Vermögensentwicklung.

Den Stressfall mitrechnen

Prüfen Sie zusätzlich höhere Anschlusszinsen, unerwartete Instandhaltung, langsamere Wertentwicklung und einen früheren Verkauf. Eine Kaufentscheidung ist robuster, wenn sie nicht nur im mittleren Szenario funktioniert.

Mieten oder Kaufen berechnen →
07

Familienleistungen systematisch prüfen

Kindergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld und weitere Hilfen hängen von unterschiedlichen Haushalts- und Einkommensbegriffen ab.

Jede Leistung hat einen eigenen Einkommensbegriff

Haushaltsnetto aus dem Kontoauszug ist nicht automatisch das Einkommen nach Wohngeld-, Kinderzuschlags- oder Elterngeldrecht. Abzüge, Zeiträume, Haushaltsmitglieder und anrechenbare Einnahmen unterscheiden sich. Ein gemeinsames Eingabeprofil ist ein guter Start, die Prüfung bleibt aber leistungsspezifisch.

Betrag, Obergrenze und Prüfsignal trennen

2026 beträgt das Kindergeld nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit 259 Euro pro Kind und Monat. Beim Kinderzuschlag nennt sie bis zu 297 Euro; der konkrete Betrag hängt vom Einzelfall ab. FamilienMathe addiert deshalb nur regelbasiert ableitbare Beträge in die Summe und kennzeichnet Obergrenzen separat.

Amtliche Prüfung bleibt der nächste Schritt

Wohngeld hängt unter anderem von Haushaltsgröße, berücksichtigungsfähiger Miete oder Belastung, Gesamteinkommen und örtlicher Mietenstufe ab. Der Bundesrechner bietet Orientierung; verbindlich entscheidet die örtliche Wohngeldbehörde. Dasselbe Prinzip gilt für Bescheide anderer Leistungsträger.

Familienleistungen prüfen →
08

Altersvorsorgereformgesetz verstehen

Drei ausführliche Antworten erklären die neue Förderung, den Teilnehmerkreis – auch ohne Arbeit oder Einkommen – und die Handlungsoptionen für bestehende Riester-Verträge.

01

Was regelt das Altersvorsorgereformgesetz?

Zurück zum Vorsorgerechner

Das im Mai 2026 verkündete Gesetz ordnet die steuerlich geförderte private Altersvorsorge ab 1. Januar 2027 neu. Bestehende Riester-Verträge verschwinden nicht; zusätzlich entstehen neue zertifizierte Produkte mit mehr Kapitalmarktanlage, einfacherer Förderung und flexibleren Auszahlungen.

Drei Produktwege

Künftig stehen das Altersvorsorgedepot ohne Garantie, das vereinfachte Standarddepot und Garantieprodukte nebeneinander. Das Depot kann zulässige Fonds und ETFs nutzen; sein Wert schwankt und ein Verlust ist möglich. Das Standarddepot arbeitet mit gesetzlichen Voreinstellungen, zwei vorab benannten Fonds und einer schrittweisen Umschichtung vor der Auszahlung. Garantieprodukte sichern je nach Vertrag 80 oder 100 Prozent der eingezahlten Beiträge zum Beginn der Auszahlungsphase, investieren dafür typischerweise vorsichtiger.

  • Standarddepot: Effektivkosten höchstens 1,0 Prozent pro Jahr.
  • Zertifizierung bestätigt die Einhaltung der gesetzlichen Produktregeln, nicht die Wirtschaftlichkeit oder eine bestimmte Rendite.
  • Ein Depot ohne Garantie bietet höhere Renditechancen, übernimmt aber keine Kapitalerhaltung.

Neue beitragsproportionale Zulage

Die neue Grundzulage hängt nicht mehr vom Vorjahreseinkommen und einem daraus berechneten Riester-Mindesteigenbeitrag ab. Voraussetzung ist grundsätzlich ein Eigenbeitrag von mindestens 120 Euro im Jahr. Für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag kommen 50 Cent je Euro hinzu; für die nächsten 1.440 Euro bis insgesamt 1.800 Euro sind es 25 Cent je Euro. Damit beträgt die maximale jährliche Grundzulage 540 Euro.

  • Kinderzulage: je berechtigtem Kind 1 Euro pro selbst eingezahltem Euro bis höchstens 300 Euro; das Geburtsjahr ist im neuen System unerheblich.
  • Berufseinsteigerbonus: einmalig 200 Euro, wenn zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet ist und die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Jährlich dürfen höchstens 6.840 Euro in den Vertrag eingezahlt werden; unmittelbar bezuschusst werden Eigenbeiträge nur bis 1.800 Euro.

Steuer, Ansparphase und Auszahlung

Während der Ansparphase werden Wertsteigerungen und Erträge im zertifizierten Vertrag nicht laufend besteuert. Eigenbeiträge bis 1.800 Euro zuzüglich des jeweiligen Zulageanspruchs können als Sonderausgaben angegeben werden. Das Finanzamt führt eine Günstigerprüfung durch und berücksichtigt nur den Steuervorteil, der über die Zulage hinausgeht. Leistungen werden später grundsätzlich nachgelagert nach § 22 Nummer 5 EStG besteuert.

Zum Auszahlungsbeginn kann zwischen einer lebenslangen Leibrente und einem befristeten Auszahlungsplan gewählt werden. Der Auszahlungsplan muss mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr laufen; danach ist das Kapital verbraucht und es folgen keine weiteren Zahlungen. Noch nicht ausgezahltes Vermögen eines Auszahlungsplans ist grundsätzlich vererbbar, wobei Förderfolgen zu prüfen sind.

Was die Reform nicht garantiert

Die staatliche Förderung macht ein Produkt nicht automatisch günstig oder passend. Entscheidend bleiben Anlageauswahl, Effektivkosten, Wechselkosten, Risikotragfähigkeit, Restlaufzeit, Garantiebedarf und die spätere Besteuerung. Besonders bei kurzer Laufzeit kann der Verlust alter Garantien schwerer wiegen als ein höherer erwarteter Kapitalmarktertrag. Deshalb sollte immer mit Nettoertrag nach Kosten und mehreren Renditeszenarien gerechnet werden.

Rechtsstand: September 2026 · Start der neuen Produktwelt: 1. Januar 2027.
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Wer kann teilnehmen – auch ohne Arbeit oder Einkommen?

Zurück zum Vorsorgerechner

Nicht das aktuelle Einkommen allein entscheidet, sondern der gesetzliche Förderstatus. Eine Person ohne Arbeitslohn kann unmittelbar, über eine Eheperson mittelbar oder derzeit gar nicht zulageberechtigt sein. Deshalb muss zuerst die sozialversicherungs- und familienrechtliche Einordnung geklärt werden.

Unmittelbar Förderberechtigte

Unmittelbar förderberechtigt sind insbesondere Pflichtversicherte der gesetzlichen Rentenversicherung und gleichgestellte Gruppen. Die Reform erweitert den Kreis außerdem auf bestimmte Selbstständige und Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen. Die genaue Berechtigung muss für jedes Beitragsjahr vorliegen.

  • Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Auszubildende in versicherungspflichtiger Beschäftigung sowie Minijobber ohne Befreiung von der Rentenversicherungspflicht.
  • Eltern während anerkannter Kindererziehungszeiten sowie nicht erwerbsmäßig Pflegende, wenn die rentenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Bestimmte Empfänger von Arbeitslosen-, Kranken-, Verletzten- oder Übergangsgeld sowie Beziehende einer vollen Erwerbsminderungsrente.
  • Beamtinnen und Beamte, Richter, Berufssoldaten und vergleichbare Gruppen nach erforderlicher Einwilligung zur Datenübermittlung.
  • Selbstständige mit Einkünften nach § 15 oder § 18 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 EStG, wenn sie eine Steuererklärung abgegeben haben.
  • Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen nach fristgerechter Einwilligung in die Datenmeldung an die ZfA.

Kein Job und kein Einkommen: die entscheidenden Fälle

Keine Erwerbstätigkeit ist kein automatischer Ausschluss. Während anerkannter Kindererziehungszeiten, bei rentenversicherungspflichtiger häuslicher Pflege, in bestimmten Zeiten gemeldeter Arbeitslosigkeit oder beim Bezug bestimmter Entgeltersatzleistungen kann eine unmittelbare Berechtigung fortbestehen. Wer Bürgergeld bezieht oder als arbeitsuchend gemeldet ist, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine rentenrechtliche Anrechnungszeit haben; regelmäßig ist dafür eine vorherige Zugehörigkeit zum begünstigten Personenkreis erforderlich.

Wer dagegen lediglich die Berufstätigkeit beendet, keine Pflichtversicherung, keine anerkannte Anrechnungszeit und keinen anderen unmittelbaren Berechtigungsgrund mehr hat, verliert spätestens ab dem Folgejahr die unmittelbare Förderberechtigung. Ein bestehender Vertrag darf weiterlaufen, neue Zulagen entstehen aber nur, wenn eine unmittelbare oder mittelbare Berechtigung vorliegt.

Mittelbare Berechtigung über Ehe oder Lebenspartnerschaft

Erfüllt eine Eheperson oder eingetragene Lebenspartnerin beziehungsweise ein Lebenspartner die unmittelbaren Voraussetzungen, kann die andere Person mittelbar zulageberechtigt sein. Die Partner dürfen nicht dauerhaft getrennt leben; die mittelbar berechtigte Person benötigt einen eigenen zertifizierten Vertrag und muss mindestens 120 Euro pro Jahr selbst einzahlen. Die Höhe ihrer Grundzulage richtet sich nach den Beiträgen der unmittelbar berechtigten Person und ist auf 175 Euro begrenzt. Ein eigener Sonderausgabenabzug steht der mittelbar berechtigten Person nicht zu.

Für eine Person ohne eigenes Einkommen ist dies häufig der praktisch wichtigste Zugangsweg.

Wer nicht unmittelbar berechtigt ist

Nicht unmittelbar berechtigt sind insbesondere freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte, wenn kein anderer Fördertatbestand vorliegt, Minijobber nach Befreiung von der Rentenversicherungspflicht und Beziehende einer Vollrente wegen Alters. Eine mittelbare Berechtigung über eine Eheperson kann trotzdem möglich sein. Rürup- beziehungsweise Basisrentenverträge können nicht einfach in das neue System übertragen werden, weil sie einem anderen steuerlichen Regime folgen.

Praktische Prüfung in fünf Schritten

  • 1. Für das betreffende Beitragsjahr prüfen, ob eine Pflichtversicherung oder gleichgestellte rentenrechtliche Zeit vorliegt.
  • 2. Bei Kindererziehung, Pflege oder Arbeitslosigkeit den Status bei Rentenversicherung beziehungsweise Leistungsträger bestätigen lassen.
  • 3. Falls keine direkte Berechtigung besteht, Voraussetzungen der mittelbaren Ehegattenförderung prüfen.
  • 4. Eigenbeitrag von mindestens 120 Euro pro Jahr sicherstellen; bei mittelbarer Berechtigung ist ein eigener Vertrag notwendig.
  • 5. Bei Statuswechseln – Arbeitsende, Scheidung, Rentenbeginn oder Wechsel der Erwerbsform – die Berechtigung neu prüfen.
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Wie sollte ein bestehender Riester-Vertrag behandelt werden?

Zurück zum Vorsorgerechner

Es gibt keinen gesetzlichen Zwang zur Kündigung oder Umwandlung. Für vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossene Verträge gilt Bestandsschutz. Die richtige Entscheidung ergibt sich aus Förderung, Garantien, Kosten, Restlaufzeit, Übertragungswert, Rückkaufswert und persönlicher Risikobereitschaft – nicht allein aus der erwarteten Fondsrendite.

Option 1: Altvertrag und alte Förderung fortführen

Der Vertrag wird unverändert weiterbespart. Die alte Grundzulage beträgt 175 Euro; Kinderzulagen betragen 185 Euro für vor 2008 geborene und 300 Euro für ab 2008 geborene Kinder. Die volle Zulage setzt grundsätzlich den einkommensabhängigen Mindesteigenbeitrag voraus; bei zu niedriger Einzahlung wird die Zulage anteilig gekürzt. Diese Variante kann bei wertvollen Garantien, hohem garantierten Rentenfaktor, kurzer Restlaufzeit oder sehr günstigen Altvertragskosten attraktiv sein.

Option 2: Vertrag behalten, nur in die neue Förderung wechseln

Durch Erklärung gegenüber dem Anbieter kann der bestehende Vertrag grundsätzlich mit seinen sonstigen Konditionen weiterlaufen, während künftig die neue beitragsproportionale Förderung gilt. Das kann bei niedrigen oder mittleren Eigenbeiträgen und bei mehreren zulageberechtigten Kindern günstiger sein. Vorher müssen jedoch die alte und neue Zulage einschließlich möglicher Ehegattenwirkung und Günstigerprüfung verglichen werden. Der Wechsel in das neue Förderrecht ist einheitlich zu betrachten und ein späterer Rückweg in die alte Förderung ist nicht möglich.

Option 3: Kapital in ein neues Depot oder Garantieprodukt übertragen

Das geförderte Riester-Vermögen kann in einen neuen zertifizierten Vertrag übertragen werden, ohne dass allein wegen der Übertragung die bisherige Förderung zurückgezahlt werden muss. Danach gelten die neuen Produkt- und Förderbedingungen. Wechsel-, Abschluss- oder Vertriebskosten können anfallen; bei Neuverträgen muss der abgebende Anbieter nach fünf Jahren einen Wechsel kostenfrei ermöglichen, während der annehmende Anbieter höchstens 150 Euro Verwaltungspauschale verlangen darf.

  • Vorher schriftlich Übertragungswert, Garantiewegfall, Kosten und neue Anlagequote anfordern.
  • Nicht den Rückkaufswert mit dem Übertragungswert verwechseln; beide können deutlich vom aktuellen Vertragsguthaben abweichen.
  • Bei kurzer Restlaufzeit einen Renditestress mit niedriger oder negativer Marktrendite rechnen.

Option 4: Beitragsfrei stellen und gegebenenfalls neu beginnen

Ein zertifizierter Vertrag kann ruhend beziehungsweise beitragsfrei gestellt werden. Das vorhandene Kapital und die bisher gutgeschriebenen Zulagen bleiben im Vertrag; laufende Verwaltungskosten können jedoch weiter abgezogen werden. Beiträge können später grundsätzlich wieder aufgenommen werden. Zusätzlich kann ein neuer Vertrag nach den neuen Bedingungen abgeschlossen werden, ohne das alte Kapital zu übertragen. Mit dem Neuvertrag erfolgt der Wechsel in die neue Fördersystematik; der Bestandsschutz der alten Förderung endet.

Diese Zwischenlösung vermeidet eine förderschädliche Kündigung und verschafft Zeit für einen sauberen Angebotsvergleich.

Option 5: Kündigen – meist die teuerste Prüfung

Eine vorzeitige Auszahlung für freie Verwendung gilt regelmäßig als schädliche Verwendung. Der Anbieter zieht erhaltene Zulagen, gesondert festgestellte Steuerermäßigungen und gegebenenfalls Vertragskosten vom Guthaben ab. Reicht das Guthaben nicht, kann die ZfA den Rest direkt zurückfordern. Außerdem können Pfändungs- und Sozialschutz des geförderten Vermögens verloren gehen. Vor einer Kündigung sollte deshalb eine konkrete schriftliche Abrechnung mit Rückkaufswert, Rückforderungsbetrag und allen Kosten verlangt werden.

Entscheidungscheck vor jeder Erklärung

  • Letzte Jahresinformation, Produktinformationsblatt und vollständige Kostenaufstellung beschaffen.
  • Garantiekapital, garantierten Rentenfaktor, Überschüsse, Hinterbliebenen- und Erwerbsminderungsschutz dokumentieren.
  • Vom Anbieter getrennt ausweisen lassen: Vertragsguthaben, Übertragungswert, Rückkaufswert und Rückforderung bei Kündigung.
  • Alte und neue Jahreszulage mit demselben Eigenbeitrag sowie die Wirkung auf eine mittelbar berechtigte Eheperson vergleichen.
  • Kapital bis Rentenbeginn mit Nettorendite nach Kosten, Inflation und mindestens einem Stressszenario berechnen.
  • Entscheidung erst treffen, wenn Widerrufs-, Wechsel- und Rückkehrmöglichkeiten schriftlich geklärt sind.
Faustregel: Nicht kündigen, bevor Beitragsfreistellung, Förderwechsel und förderunschädliche Übertragung konkret durchgerechnet wurden.
Amtliche Grundlagen und weiterführende PrüfungDie Darstellung ist eine allgemeine Orientierung. Verbindlich bleiben Gesetz, Anbieterunterlagen, ZfA-Auskunft, Steuerbescheid und individuelle Beratung.
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Quellen und Einordnung

Regelabhängige Angaben werden gegen offizielle Informationen geprüft. Verlinkte Seiten können nach Veröffentlichung aktualisiert werden; Behördenbescheid und Gesetz gehen vor.

Redaktioneller Stand: September 2026. Keine Steuer-, Rechts-, Sozial- oder Finanzberatung.