Zuerst den Ausgangspunkt festhalten

Notieren Sie die heutigen Wochenstunden, das Gehalt und die regelmäßigen Arbeitskosten für beide Personen. Entscheiden Sie dann, wer wie viele Stunden verändern möchte. Bei einem unveränderten Stundenlohn kann ein proportionales Bruttogehalt als erste Annahme dienen; Zulagen, Sonderzahlungen oder ein anderes Gehaltsmodell können davon abweichen.

Bei 4.800 € Monatsbrutto und einer Reduktion von 38 auf 30 Stunden ergibt die proportionale Annahme 4.800 × 30 / 38 = rund 3.789,47 € Brutto. Das ist noch keine Nettoermittlung. Prüfen Sie das tatsächliche Teilzeitangebot mit dem Arbeitgeber.

Auszahlung und Jahressteuer auseinanderhalten

Eine Gehaltsabrechnung zeigt die monatliche Auszahlung. Für den Vergleich eines ganzen Jahres kann die Steuerveranlagung zusätzlich eine Rolle spielen. Der Arbeitszeitrechner zeigt beide Perspektiven als Modell; der Splittingrechner erklärt separat den reinen Tarifeffekt auf bereits ermitteltes zu versteuerndes Einkommen.

Der BMF-Rechner ist eine Quelle zur Gegenprüfung der Lohn- oder Einkommensteuer. Er ersetzt keinen vollständigen Brutto-Netto-Rechner einschließlich Sozialabgaben. Individuelle Freibeträge und Sonderfälle brauchen eine eigene Prüfung.

Die veränderten Kosten mitrechnen

Erfassen Sie nur Einsparungen, die tatsächlich eintreten. Ein fester Kita-Vertrag wird nicht automatisch günstiger, wenn die Arbeitszeit sinkt. Auch ein Auto verursacht weiter Fixkosten, obwohl weniger Fahrten anfallen. Stellen Sie deshalb neben einem erwarteten Verlauf einen vorsichtigen Verlauf ohne diese Einsparungen.

Im untenstehenden Beispiel sind beide Nettozahlen ausdrücklich angenommene Monatswerte. Die Rechnung zeigt ausschließlich, wie Arbeitskosten den Unterschied im Haushaltsbudget verändern. Sie prognostiziert keine Steuerersparnis.

Zeitgewinn und tragbares Budget gemeinsam prüfen

Bei 38 statt 30 Stunden gewinnt die betreffende Person acht Stunden pro Woche. Ob das die gewünschte Entlastung bringt, hängt von Arbeitstagen, Pendelzeiten und der Aufteilung der Betreuung ab. Vergleichen Sie daher konkrete Wochenpläne statt nur die Stundensumme.

Übertragen Sie den verbleibenden Unterschied anschließend in das Haushaltsbudget. Prüfen Sie Rücklagen und feste Verpflichtungen. Mögliche Familienleistungen sollten Sie separat neu prüfen; eine unbestätigte Leistung darf eine unverzichtbare Budgetlücke nicht verdecken.

Rechenbeispiel

Reines Budgetbeispiel mit angenommenen Nettowerten
Monatlicher BetragHeuteTeilzeit
Netto Person 13.600 €3.000 €
Netto Person 22.800 €2.800 €
Betreuung−450 €−300 €
Pendeln−180 €−120 €

Nach diesen Arbeitskosten bleiben 5.770 € beziehungsweise 5.380 €. Die Differenz beträgt 390 € im Monat oder 4.680 € in zwölf unveränderten Monaten. Weitere Haushaltskosten sind noch abzuziehen.

Quellen zur Gegenprüfung

Die Beispiele erklären Rechenschritte mit ausdrücklich genannten Annahmen. Sie sind keine individuelle Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung.

Methoden und Prüfstand

Mit passenden Rechnern weiterplanen